Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Ihr Fahrplan für die nächsten Jahre, mit Förderbonus für jede spätere Maßnahme.
Für wen das sinnvoll ist
- Sie wollen sanieren, wissen aber nicht, womit Sie anfangen sollen.
- Sie planen mehrere Maßnahmen über einige Jahre, zum Beispiel Dach, Fenster und Fassade.
- Sie haben ein Haus gekauft oder geerbt und wollen wissen, was auf Sie zukommt.
- Sie sind eine Eigentümergemeinschaft und brauchen eine nachvollziehbare Grundlage für Beschlüsse.
So läuft es ab
Kostenloses Erstgespräch
In 15 Minuten klären wir, ob ein Sanierungsfahrplan für Ihr Haus der richtige Weg ist.
Termin buchenAngebot und Antrag
Sie bekommen das Angebot. Den Zuschuss für die Beratung beantrage ich mit Ihrer Vollmacht bei der BAFA.
Unterlagen
Grundrisse, Schnitte, Baujahr, bisherige Sanierungen und Verbrauchsabrechnungen.
Begehung vor Ort
Ich nehme Gebäudehülle und Anlagentechnik auf.
Berechnung
Ich bilde das Gebäude im Ist-Zustand ab und rechne die Maßnahmenpakete durch.
Abschlussgespräch
Ich erkläre Ihnen den Fahrplan, die Reihenfolge und die Förderung, auf Wunsch mit allen Eigentümern.
Umsetzung
Wenn Sie eine Maßnahme angehen, erstelle ich die technische Projektbeschreibung (TPB) und nach Abschluss den technischen Projektnachweis (TPN).
Förderung
Zuschuss für den Fahrplan
Die BAFA übernimmt 50 % des Beraterhonorars, höchstens 650 EUR bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 EUR bei Mehrfamilienhäusern. Für die Vorstellung in einer Eigentümerversammlung kommen bis zu 250 EUR dazu.
- Gefördert werden Eigentümer, Mieter und Nießbrauchsberechtigte eines Wohngebäudes in Deutschland, das mindestens 10 Jahre alt ist.
- Voraussetzung ist ein Berater aus der Energieeffizienz-Expertenliste.
- Ich beantrage den Zuschuss mit Ihrer Vollmacht im BAFA-Portal. Nach dem Erläuterungsgespräch reiche ich den Verwendungsnachweis ein, der Zuschuss geht direkt auf Ihr Konto.
- Ein Energieausweis ist nicht Teil der Förderung.
Die Förderrichtlinie gilt nach aktuellem Stand bis 31.12.2026. Ob sie verlängert wird, ist noch offen.
Bonus für jede spätere Maßnahme
Setzen Sie eine Einzelmaßnahme aus dem Fahrplan über die BAFA um, gibt es 5 % iSFP-Bonus zusätzlich, aber nur auf den Teil der Kosten über der normalen Höchstgrenze. Bei einem Haus mit einer Wohneinheit ist das alles über 30.000 EUR in einem Antrag. Dafür steigen die förderfähigen Kosten um 30.000 EUR für die erste Wohneinheit und je 15.000 EUR für jede weitere. Der Fahrplan gilt 15 Jahre. Nach 4 Jahren oder bei einem neuen Eigentümer kann ein neuer Fahrplan gefördert werden.
Für den Heizungstausch über die KfW gibt es keinen iSFP-Bonus.
Unverbindliche Übersicht, Stand 24.10.2026. Quelle: BAFA, Förderrichtlinie EBW (in Kraft seit 01.07.2023, Laufzeit bis 31.12.2026). Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Was Sie bekommen
- Den Sanierungsfahrplan als Bericht mit „Mein Sanierungsfahrplan“ und „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“
- Ist-Zustand des Gebäudes mit Energiebedarf und Schwachstellen
- Maßnahmenpakete in sinnvoller Reihenfolge, mit Kosten, Einsparung und Förderung je Schritt
- Persönliches Abschlussgespräch
- Auf Wunsch TPB und TPN für jede spätere Maßnahme
- Auf Anfrage zusätzlich Heizlastberechnung oder Energieausweis
Häufige Fragen
Muss ich alle Maßnahmen umsetzen?
Nein. Der Fahrplan ist eine Empfehlung. Sie entscheiden, was Sie wann umsetzen. Den Bonus gibt es für Maßnahmen aus dem Fahrplan, wenn die Kosten eines Antrags über der normalen Höchstgrenze liegen.
Lohnt sich ein iSFP, wenn ich nur die Fenster tauschen will?
Wegen des Bonus allein meist nicht. Den iSFP-Bonus gibt es bei einem Haus mit einer Wohneinheit nur für die Kosten über 30.000 EUR in einem Antrag. Bei einem kleineren Fenstertausch bringt der Fahrplan vor allem einen klaren Plan für die nächsten Schritte. Das rechne ich Ihnen im Erstgespräch kurz durch.
Was ist der Unterschied zum Energieausweis?
Der Energieausweis bewertet den Ist-Zustand. Der Sanierungsfahrplan sagt Ihnen, was Sie tun sollten und in welcher Reihenfolge.
Geht das auch für Eigentümergemeinschaften?
Ja. Ich stelle den Fahrplan auf Wunsch in der Eigentümerversammlung vor. Dafür gibt es einen eigenen Zuschuss.