Einzelmaßnahmen mit BAFA-Förderung
Dach, Fassade, Fenster oder Lüftung einzeln sanieren, mit Zuschuss der BAFA.
Für wen das sinnvoll ist
- Sie wollen ein Bauteil erneuern, zum Beispiel das Dach, die Fenster oder die Fassade.
- Sie sanieren Schritt für Schritt über mehrere Jahre.
- Sie haben einen Sanierungsfahrplan und wollen den Bonus nutzen.
- Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften, die einzelne Bauteile im Mehrfamilienhaus erneuern.
- Fachbetriebe, die für ihre Kunden einen Energieeffizienz-Experten brauchen.
Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus?
Beide Wege werden gefördert. Welcher besser passt, hängt davon ab, wie viel Sie auf einmal machen wollen.
Einzelmaßnahmen passen, wenn
- Sie nur ein Bauteil oder wenige Bauteile erneuern wollen.
- Sie Schritt für Schritt sanieren und die Kosten über Jahre verteilen.
- Sie einen Zuschuss wollen und keinen Kredit aufnehmen möchten.
Das KfW-Effizienzhaus passt eher, wenn
- Sie viele Maßnahmen gleichzeitig umsetzen.
- Sie ohnehin finanzieren und einen Kredit mit Tilgungszuschuss nutzen können.
- Ihr Haus energetisch in schlechtem Zustand ist.
Welche Maßnahmen gefördert werden
Dach und oberste Geschossdecke
Dämmung der Dachflächen, von Gauben oder der obersten Geschossdecke.
Außenwände
Dämmung von außen, von innen oder als Kerndämmung.
Keller und Bodenplatte
Dämmung der Kellerdecke oder von Flächen gegen das Erdreich.
Fenster und Außentüren
Austausch von Fenstern, Fenstertüren, Dachfenstern und Haustüren.
Sommerlicher Wärmeschutz
Außen liegender Sonnenschutz, zum Beispiel Rollläden oder Raffstores.
Lüftung und Gebäudeautomation
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und Technik, die den Energieverbrauch steuert.
Heizungsoptimierung
Hydraulischer Abgleich, Pumpentausch und Einstellung einer bestehenden Heizung.
So läuft es ab
Kostenloses Erstgespräch
In 15 Minuten klären wir, welche Maßnahme Sie planen und ob sie förderfähig ist.
Termin buchenTechnische Projektbeschreibung (TPB)
Ich prüfe Planung und Angebote auf die technischen Mindestanforderungen und erstelle die TPB.
Antrag
Sie stellen den Antrag bei der BAFA vor Beginn des Vorhabens. Ich sage Ihnen, worauf Sie beim Vertrag mit dem Fachbetrieb achten müssen.
Umsetzung
Der Fachbetrieb führt die Arbeiten aus. Auf Wunsch prüfe ich die Ausführung auf der Baustelle.
Technischer Projektnachweis (TPN)
Nach Abschluss prüfe ich Ausführung und Rechnungen und erstelle den TPN. Damit beantragen Sie die Auszahlung.
Förderung
Die BAFA gibt einen Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Boni werden zum Grundfördersatz addiert.
| Maßnahme | Grundförderung | iSFP-Bonus | WPB-Bonus |
|---|---|---|---|
| Gebäudehülle | 15 % | + 5 % | + 5 % |
| Anlagentechnik (außer Heizung) | 15 % | + 5 % | – |
| Heizungsoptimierung | 15 % | + 5 % | – |
| Emissionsminderung bei Biomasseheizungen | 50 % | – | – |
- iSFP-Bonus: wenn die Maßnahme in Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan steht. Er gilt nur für den Teil der Kosten, der über der Höchstgrenze ohne iSFP liegt, also bei einem Haus mit einer Wohneinheit für alles über 30.000 EUR. Bei 3 Wohneinheiten liegt die Schwelle bei 60.000 EUR. Die Kosten müssen in einem Antrag erreicht werden.
- Worst Performing Building (WPB): ab voraussichtlich Anfang 2027, nur für Dämmmaßnahmen an besonders ineffizienten Gebäuden, höchstens 3 Anträge. Die Maßnahme muss in einem geförderten Sanierungsfahrplan stehen.
- Fachplanung und Baubegleitung werden zusätzlich mit 50 % gefördert
Förderfähige Kosten
| Wohneinheit | Höchstgrenze | mit iSFP-Bonus |
|---|---|---|
| erste | 30.000 EUR | 60.000 EUR |
| zweite bis sechste, je | 15.000 EUR | 30.000 EUR |
| ab der siebten, je | 8.000 EUR | 15.000 EUR |
Gefördert wird ab 300 EUR förderfähigen Kosten (brutto).
Den Heizungstausch fördert für Privatpersonen die KfW. Die Sätze dafür finden Sie auf der Seite Heizungstausch.
Unverbindliche Übersicht, Stand 25.10.2026. Quelle: BAFA, Förderübersicht BEG EM (Stand 28.07.2026) und BAFA-Infoseite zu Investitionsvolumen und Höhe der Förderung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Was Sie bekommen
- Prüfung, ob Ihre Maßnahme förderfähig ist
- Prüfung der Angebote auf die technischen Mindestanforderungen
- Technische Projektbeschreibung (TPB) für den Antrag
- Auf Wunsch Baubegleitung mit Fotodokumentation
- Technischer Projektnachweis (TPN) für die Auszahlung
- Bei Bedarf Bauteilnachweis oder Wärmebrückenberechnung
Häufige Fragen
Brauche ich dafür einen Energieeffizienz-Experten?
Ja. Für jede Einzelmaßnahme mit BAFA-Förderung ist ein Energieeffizienz-Experte vorgeschrieben. Er bestätigt mit der TPB und dem TPN, dass die technischen Anforderungen erfüllt sind.
Lohnt sich vorher ein Sanierungsfahrplan?
Wenn Sie größere oder mehrere Maßnahmen planen, meist ja. Steht die Maßnahme im Fahrplan, steigt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten, und für die Kosten über der normalen Grenze gibt es zusätzlich den iSFP-Bonus.
Wird meine Begleitung auch gefördert?
Ja. Fachplanung und Baubegleitung werden zusätzlich bezuschusst. Mehr dazu auf der Seite Baubegleitung.
Gehört der Heizungstausch auch dazu?
Der Heizungstausch wird für Privatpersonen über die KfW gefördert, nicht über die BAFA. Alles dazu finden Sie auf der Seite Heizungstausch.