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Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 für Neubau und Sanierung.

Für wen das sinnvoll ist

  • Neubauten, bei denen das Lüftungskonzept Pflicht ist
  • Sanierungen, bei denen Fenster getauscht oder mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet wird
  • Bauherren, die eine Lüftungsanlage planen und die Auslegung prüfen lassen wollen
  • Bauunternehmen und SHK-Betriebe, die das Konzept für ihre Kunden brauchen

Was ich prüfe

  • Lüftung zum Feuchteschutz

    Reicht die natürliche Lüftung, um Feuchteschäden zu vermeiden?

  • Lüftungstechnische Maßnahme

    Wenn nicht, welche Lösung passt, zum Beispiel Abluftanlage oder Lüftung mit Wärmerückgewinnung.

  • Auslegung der Anlage

    Ich lege die Anlage auch aus, mit der Luftmengenberechnung für jeden Raum.

So läuft es ab

  1. Kostenloses Erstgespräch

    In 15 Minuten klären wir, was Sie brauchen.

    Termin buchen
  2. Unterlagen

    Grundrisse und Angaben zu Fenstern und Gebäudehülle. Das geht komplett online.

  3. Berechnung

    Nach DIN 1946-6, bei Bedarf mit Luftmengen für jeden Raum.

  4. Ergebnis

    Sie bekommen das Lüftungskonzept als Bericht.

Was Sie bekommen

  • Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
  • Empfehlung für die Lüftungslösung
  • Auf Wunsch Auslegung der Anlage mit Luftmengen je Raum
  • Unterlage für Bauantrag, Förderung und Fachbetrieb

Häufige Fragen

Muss ich eine Lüftungsanlage einbauen?

Nicht unbedingt. Das Konzept zeigt, ob Lüftungstechnik nötig ist. Oft reichen Fensterlüftung oder einfache Lösungen.

Wird das Lüftungskonzept gefördert?

Ja, als Fachplanung im Rahmen einer geförderten Maßnahme.

Lassen Sie uns kurz sprechen

15 Minuten am Telefon, kostenlos und unverbindlich. Danach erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden ein schriftliches Angebot.

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