KfW Klimafreundlicher Neubau
Effizienzhaus-Nachweis, Ökobilanz und Baubegleitung für den Förderkredit der KfW.
Für wen das sinnvoll ist
- Bauherren, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus selbst bewohnen wollen (Kredit 297)
- Vermieter, Bauträger und Wohnungsunternehmen (Kredit 298)
- Käufer, die einen Neubau innerhalb von 12 Monaten nach der Bauabnahme als Erste erwerben
- Architekten und Bauunternehmen, die einen Energieeffizienz-Experten für die Nachweise brauchen
So läuft es ab
Kostenloses Erstgespräch
In 15 Minuten klären wir, welche Förderstufe zu Ihrem Entwurf passt.
Termin buchenPlanung und Nachweise
Ich rechne das Gebäude als Effizienzhaus und erstelle die Ökobilanz (LCA).
Bestätigung zum Antrag (BzA)
Damit stellen Sie den Antrag bei Ihrer Bank, bevor Sie Liefer- oder Bauverträge abschließen.
Baubegleitung
Ich prüfe die Ausführung auf der Baustelle. Die Baubegleitung ist für die Förderung nötig.
Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Ich prüfe die Rechnungen und bestätige die Umsetzung.
Förderung
Die KfW fördert mit einem zinsverbilligten Kredit, ohne Tilgungszuschuss. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Dazu zählen auch Fachplanung, Baubegleitung und Ökobilanz.
| Förderstufe | Kredit je Wohneinheit | Anforderung |
|---|---|---|
| Klimafreundliches Wohngebäude | bis 100.000 EUR | Effizienzhaus 40 und Grenzwert für Treibhausgase im Lebenszyklus (Ökobilanz) |
| Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG | bis 150.000 EUR | wie oben, zusätzlich Zertifikat QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM |
| Effizienzhaus 55 (nur bis 31.12.2026) | bis 100.000 EUR | Effizienzhaus 55, keine fossile Heizung, gültige Baugenehmigung bei Antrag |
- Laufzeit 4 bis 35 Jahre, Zinsbindung bis 10 Jahre, bis zu 5 tilgungsfreie Jahre
- Abruf innerhalb von 12 Monaten, verlängerbar um bis zu 24 Monate
- Gefördert wird auch der Ersterwerb innerhalb von 12 Monaten nach der Bauabnahme
- Das Haus muss mindestens 10 Jahre zum Wohnen genutzt werden
- Bei Eigenleistung ist nur das Material förderfähig. Ich bestätige es in der BnD.
Die QNG-Zertifizierung erstellt ein separater Auditor. Ich liefere ihm die Effizienzhaus-Berechnung und die Ökobilanz zu.
Unverbindliche Übersicht, Stand 24.10.2026. Quelle: KfW-Merkblatt 297/298, gültig ab 30.07.2026. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Was Sie bekommen
- Effizienzhaus-Berechnung für die gewählte Stufe
- Ökobilanz (LCA) für den Treibhausgas-Nachweis
- Wärmeschutznachweis für den Bauantrag, auch separat erhältlich
- BzA für den Antrag und BnD für den Abschluss
- Baubegleitung mit Prüfung der Ausführung
- Auf Anfrage Wärmebrückenberechnung und Lüftungskonzept
Häufige Fragen
Wann muss ich den Antrag stellen?
Bevor Sie einen Liefer- oder Bauvertrag abschließen. Planung und Beratung dürfen vorher beauftragt werden. Verträge mit aufschiebender Bedingung sind erlaubt.
Kann ich die Förderung mit anderen Programmen kombinieren?
Grundsätzlich ja, solange alle Förderungen zusammen die Kosten nicht übersteigen. Ausgeschlossen ist die Kombination mit „Wohneigentum für Familien“ und dem Niedrigpreissegment für dieselbe Wohneinheit.
Brauche ich einen Blower-Door-Test?
Ja. Im Neubau muss die Luftdichtheit mit einem Blower-Door-Test nachgewiesen werden. Den Test führt ein separater Anbieter durch, das Ergebnis fließt in meine Nachweise ein.