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energiEExperte

Energieausweis

Bedarfsausweis für Verkauf, Vermietung und nach der Sanierung.

Für wen das sinnvoll ist

  • Eigentümer, die verkaufen oder vermieten
  • Makler, die für ihre Objekte einen Ausweis brauchen
  • Hausverwaltungen für Mehrfamilienhäuser
  • Eigentümer, die nach einer Sanierung einen neuen Ausweis wollen

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Sie für reine Wohngebäude nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) grundsätzlich zwischen beiden Ausweisarten wählen. Der Verbrauchsausweis zeigt aber nur, wie viel die bisherigen Bewohner verbraucht haben. Ein sparsamer Single im großen Altbau ergibt einen guten Wert, eine Familie mit fünf Personen im selben Haus einen schlechten. Der Bedarfsausweis berechnet das Gebäude selbst: Dämmung, Fenster, Heizung und Lüftung. Damit ist er unabhängig vom Heizverhalten, zwischen Gebäuden vergleichbar und eine belastbare Grundlage für Käufer, Mieter und spätere Sanierungsentscheidungen. Bis zum 31.12.2026 ist er bei Gebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977, die nicht mindestens auf den Stand der 1. Wärmeschutzverordnung saniert wurden, noch Pflicht.

Ein Verbrauchsausweis ist nur möglich, wenn

  • das Gebäude ausschließlich zum Wohnen genutzt wird
  • Verbrauchsdaten aus zwei Jahren vorliegen, getrennt nach Energieträgern
  • die letzte Abrechnung aktuell ist

Ein Bedarfsausweis ist deshalb nötig, wenn

  • es sich um einen Neubau handelt, für den es noch keine Verbräuche gibt
  • das Gebäude auch gewerblich genutzt wird, zum Beispiel mit einem Laden oder Büro im Haus
  • Abrechnungen fehlen oder unvollständig sind, etwa nach einem Eigentümerwechsel oder längerem Leerstand
  • nach einer Sanierung die neuen Werte gezeigt werden sollen, bevor es Verbräuche dazu gibt

So läuft es ab

  1. Kostenloses Erstgespräch

    In 15 Minuten klären wir, was Sie für Ihr Gebäude brauchen.

    Termin buchen
  2. Unterlagen

    Baujahr, Pläne und Angaben zu Gebäudehülle und Heizung.

  3. Aufnahme

    Vor Ort oder online, wenn die Unterlagen ausreichen.

  4. Ausweis

    Sie bekommen den Energieausweis mit Registriernummer.

Was Sie bekommen

  • Bedarfsausweis mit Registriernummer, 10 Jahre gültig
  • Modernisierungsempfehlungen
  • Die Kennwerte für Ihre Immobilienanzeige

Häufige Fragen

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellung.

Brauche ich für eine Eigentumswohnung einen eigenen Ausweis?

Nein, der Energieausweis gilt für das ganze Gebäude.

Erstellen Sie auch Verbrauchsausweise?

Nein, ich erstelle nur Bedarfsausweise. Sie bewerten das Gebäude statt des Heizverhaltens der Bewohner und sind deshalb aussagekräftiger.

Lassen Sie uns kurz sprechen

15 Minuten am Telefon, kostenlos und unverbindlich. Danach erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden ein schriftliches Angebot.

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