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energiEExperte

Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich

Raumweise Heizlast nach DIN EN 12831 und hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, für Hausbesitzer und Fachbetriebe.

Für wen das sinnvoll ist

  • Hausbesitzer, deren Heizung ungleichmäßig warm wird oder zu viel verbraucht, auch ohne dass ein Heizungstausch ansteht.
  • SHK-Betriebe, die für ein Angebot oder einen Förderantrag eine belastbare Heizlast und einen Abgleich nach Verfahren B brauchen.
  • Alle, die eine neue Heizung planen und sie nicht nach Faustformel auslegen wollen.

So läuft es ab

  1. Unterlagen sammeln

    Grundrisse, Gebäudeschnitt, Baujahr und die Maße der Heizkörper bzw. Heizflächen, dazu mein Aufnahmeprotokoll oder die Dateneingabe über die Website. Ein vorhandener Wärmeschutznachweis hilft zusätzlich. Sie laden alles über die Upload-Seite hoch.

  2. Aufnahme

    Vor Ort oder anhand Ihrer Unterlagen komplett online, je nach Datenlage.

  3. Berechnung

    Raumweise Heizlast und hydraulischer Abgleich nach Verfahren B mit Volumenströmen, Ventileinstellungen und Pumpenauslegung.

  4. Übergabe

    Ihr Fachbetrieb erhält die Einstellwerte, stellt die Ventile ein und bestätigt den Abgleich mit dem VdZ-Formular. Sie bekommen die Dokumentation für die Förderung.

Förderung

Pflicht ab 6 Wohneinheiten

Wohngebäude mit 6 oder mehr Wohneinheiten sind nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verpflichtet, einen hydraulischen Abgleich durchzuführen. Das betrifft vor allem Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften. Gefördert wird dieser Pflicht-Abgleich über die Heizungsoptimierung nicht, sie gilt nur bis 5 Wohneinheiten.

Mit neuer Heizung

Wer eine neue Heizung über die KfW fördern lässt, muss das gesamte Heizungsverteilsystem optimieren. Der hydraulische Abgleich ist deshalb Pflicht und wird als Teil der Maßnahme mitgefördert. Nachgewiesen wird er zum Beispiel mit dem VdZ-Formular, bei Luftheizungen über die eingestellten Luftvolumenströme.

Ohne neue Heizung: Heizungsoptimierung über die BAFA

Für die Optimierung einer bestehenden Heizung gibt es 15 % Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) zusätzlich 5 % iSFP-Bonus auf den Erhöhungsbetrag. Den Bonus gibt es nur für die Kosten über 30.000 EUR (Haus mit einer Wohneinheit), bei einer reinen Heizungsoptimierung also selten.

  • Wohngebäude mit höchstens 5 Wohneinheiten, mindestens 5 Jahre alt
  • Die Heizung ist mindestens 2 Jahre alt, mit fossilem Brennstoff höchstens 20 Jahre
  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B für die gesamte Heizungsanlage ist Pflicht, bei Luftheizungen die Einregulierung
  • Förderfähige Kosten ab 300 EUR, bis 30.000 EUR für die erste Wohneinheit und je 15.000 EUR ab der zweiten, pro Kalenderjahr
  • Mit iSFP steigen die förderfähigen Kosten um 30.000 EUR für die erste und je 15.000 EUR für jede weitere Wohneinheit

Förderfähig sind unter anderem die Analyse des Ist-Zustands, der Abgleich selbst, die Einstellung der Heizkurve, neue Heizungs- und Zirkulationspumpen, Pufferspeicher, Thermostatventile und Armaturen zur Volumenstromregelung, der Austausch von Heizkörpern, Flächenheizungen und die Dämmung von Heizungsrohren. Den Tausch des Wärmeerzeugers selbst deckt die Heizungsoptimierung nicht ab. Erst optimieren und später die Heizung tauschen lässt sich kombinieren.

Ablauf: Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung schließen, die technische Projektbeschreibung (TPB) erstelle ich, dann beantragen Sie den Zuschuss im BAFA-Portal. Nach dem Zuwendungsbescheid haben Sie 36 Monate für die Umsetzung. Danach erstelle ich den technischen Projektnachweis (TPN) für die Auszahlung.

Unverbindliche Übersicht, Stand 24.10.2026. Quelle: KfW-Merkblatt 458 (gültig ab 24.09.2026), BEG-Infoblatt förderfähige Maßnahmen Version 11.0 (09/2026), Förderrichtlinie BEG EM (in Kraft seit 21.07.2026, Laufzeit bis 31.12.2030). Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Was Sie bekommen

  • Raumweise Heizlast als PDF
  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
  • Prüfung der vorhandenen Heizflächengrößen
  • Einstellwerte für Thermostatventile oder Heizkreisverteiler
  • Empfehlung zu Pumpe und Vorlauftemperatur
  • Dokumentation für den Förder-Nachweis
  • Abwicklung der BAFA-Förderung zur Heizungsoptimierung: technische Projektbeschreibung (TPB) und technischer Projektnachweis (TPN)

Häufige Fragen

Geht das auch ohne Vor-Ort-Termin?

Bei guten Unterlagen ja. Mit Grundrissen, den Maßen der Heizkörper und vollständigem Aufnahmeprotokoll erstelle ich die Berechnung auch komplett online.

Ich bin SHK-Betrieb. Erstellen Sie auch die Förderanträge?

Ja. Für die KfW-Heizungsförderung erstelle ich die Bestätigung zum Antrag (BzA) und nach dem Einbau die Bestätigung nach Durchführung (BnD), für die BAFA-Heizungsoptimierung die technische Projektbeschreibung (TPB) und den Projektnachweis (TPN). Ihr Kunde stellt damit nur noch den Antrag im Portal.

Ich bin SHK-Betrieb. Wie schnell bekomme ich die Heizlast?

Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden ein Angebot. Den Liefertermin stimmen wir darin gemeinsam ab.

Was brauche ich alles für Heizungstausch und Förderung?

Eine raumweise Heizlast, einen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B, einen Vertrag mit Ihrem Fachbetrieb, der an die Förderzusage gebunden ist, und die Bestätigung zum Antrag (BzA). Nach dem Einbau kommen die Rechnungen, die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und der Nachweis des Abgleichs dazu. Bis auf den Vertrag und den Einbau übernehme ich das mit Ihnen gemeinsam.

Lassen Sie uns kurz sprechen

15 Minuten am Telefon, kostenlos und unverbindlich. Danach erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden ein schriftliches Angebot.

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