Definition eines Wohngebäudes laut GEG

Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein Wohngebäude ein Bauwerk, dessen Nutzfläche überwiegend (mindestens 50 %) zu Wohnzwecken dient. Dies umfasst unter anderem Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Wohnheime. Das GEG zielt darauf ab, den Energiebedarf von Gebäuden zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.

Warum Energieberatung für Wohngebäude?

Eine fundierte Energieberatung ist für Wohngebäude von entscheidender Bedeutung, da Gebäude einen erheblichen Anteil des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen verursachen. Durch eine professionelle Energieberatung werden energetische Schwachstellen identifiziert und Lösungen vorgeschlagen, die den Energieverbrauch senken und den Wohnkomfort steigern können. Die Beratung hilft Hauseigentümern, die Anforderungen des GEG zu erfüllen, den Wert ihrer Immobilie zu steigern und langfristig Energiekosten zu sparen. Zudem trägt sie zur Reduktion von Treibhausgasen bei und unterstützt den Weg zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Bauweise.

Welche Beratungen gibt es für Wohngebäude?

Es gibt verschiedene Arten der Energieberatung für Wohngebäude, die je nach Bedarf und Zielsetzung zum Einsatz kommen können:

  • Energieausweis: Der Energieausweis ist verpflichtend bei Verkauf, Vermietung oder größeren Sanierungen. Er gibt Auskunft über die Energieeffizienz des Gebäudes. Es wird in Energieverbrauchsausweis (für Baujahre ab 1977) und Energiebedarfsausweis (Baujahr vor 1977) unterschieden
  • Individueller Sanierungsfahrplan: Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt in Etappen auf, wie das Gebäude Schritt für Schritt auf den aktuellen energetischen Stand gebracht werden kann.
  • KfW-Effizienzhaus: Die KfW-Effizienzhaus-Standards definieren, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Die Einstufung erfolgt in Effizienzhausklassen (z. B. KfW 55, KfW 40), wobei niedrigere Zahlen für eine bessere Energieeffizienz stehen. Eine Beratung kann helfen, den passenden Standard zu erreichen und entsprechende Fördermittel zu beantragen.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Wohngebäude?

Für Wohngebäude stehen zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die Eigentümer bei der energetischen Sanierung oder dem Neubau unterstützen:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Über die KfW und das BAFA werden Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für Sanierungsmaßnahmen oder den Neubau von energieeffizienten Gebäuden angeboten.

    • Zuschüsse für Einzelmaßnahmen: Förderfähig sind unter anderem der Austausch von Heizungen, die Dämmung von Außenwänden, Dächern und Kellerdecken sowie die Erneuerung von Fenstern und deren Umfeldmaßnahmen.
    • KfW-Förderkredit für Effizienzhaussanierungen: Der Kredit bietet zinsgünstige Darlehen für energetische Modernisierungen, um den KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen. Zudem können Tilgungszuschüsse die Rückzahlung erleichtern und helfen, langfristig Energiekosten zu senken.
  • Steuerliche Förderung: Seit 2020 können energetische Sanierungsmaßnahmen auch steuerlich abgesetzt werden. Dies bietet eine zusätzliche Möglichkeit, die Sanierungskosten zu reduzieren.
  • Regionale Förderprogramme: In einigen Bundesländern oder Kommunen gibt es ergänzende Förderprogramme, die weitere Zuschüsse oder vergünstigte Darlehen anbieten.

Unser Angebot

Unsere Dienstleistung „Energieberatung für Wohngebäude“ umfasst eine umfassende Analyse der energetischen Effizienz Ihres Hauses, um Einsparpotenziale zu identifizieren und maßgeschneiderte Verbesserungsvorschläge zu entwickeln. Wir unterstützen Sie dabei, die richtigen Maßnahmen zur Energieoptimierung auszuwählen und die passenden Fördermöglichkeiten zu nutzen.